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Dino KRAFTPAKET Starthilfegerät mit Powerbank 12V 600A

Produktnummer: 11407
Stk
Produktinformationen "Dino KRAFTPAKET Starthilfegerät mit Powerbank 12V 600A"

Eine für alle – alle für eine – Starthilfe

Das Dino-Kraftpaket mit bärenstarken 18.000mAh Batterie-Kapazität und 600A Spitzenstrom zum Starten aller Dieselmotoren bis 7.5 Liter Hubraum und Benzinmotoren bis 8 Liter Hubraum.
Auch tiefentladene Fahrzeugbatterien können durch Betätigen der Boost-Funktion und abgesichert durch eine intelligente Schaltung mit der Starthilfe problemlos fremd gestartet werden.

Der Starthilfe-Booster schaltet sofort ein, sobald die Zangen mit der Fahrzeugbatterie verbunden sind. Werden die Zangen von der Batterie und dem Dino Schnellstartsystem getrennt, schaltet die mobile Starthilfe automatisch aus.

Moderne Sicherheitstechnik mit Verpolungsschutz, Tiefenentladeschutz, Überladeschutz, Unterspannungswarnung und intelligentem Lademanagement schützt Sie und das Gerät vor fehlerhafter Bedienung.

Die integrierte LED-Lampe mit drei Funktionen lässt Sie dabei nicht im Dunkeln stehen (SOS-, Flash- & Dauerlicht).

Mit integrierter Powerbank zum Aufladen von u. a. Kameras, Laptops, Mobiltelefonen, Notebooks, Navigationsgeräten, Smartphones, mobile Spielekonsolen, Tablets und weiteren digitalen Geräten.

Ein Highlight ist der 12V-10A-Ausgang für den Spannungserhalt beim Batteriewechsel und zum Betrieb von Kühlboxen, Luftkompressoren, elektrische Wagenheber, Handstaubsauger, Wasserkocher oder Auto-Ventilatoren. Sämtliche 12-Volt Autozubehörprodukte können mit diesem Dino KRAFTPAKET betrieben werden. Der Dauerspannungsausgang kann auch als Spannungsquelle und Spannungshalter beim Batteriewechsel benutzt werden kann, um den Verlust wichtiger elektronischer Einstellungen beim Batteriewechsel zu verhindern. Ein passendes OBD2-Memory-Saver-Kabel ist optional erhältlich (Art.Nr. 136108).

 

 

Berechnung einer angeschlossenen Kühlbox oder eines anderen Verbrauchers:
Rechenbeispiel:

Ihre Kühlbox hat einen Verbrauch von 48 Watt bei 12 Volt.
Das Dino KRAFTPAKET liefert 66.6 Wattstunden.
66.6Wh : 48Wh = 1.375 Stunden.
Die Laufzeit der Kühlbox beträgt ca. 1.375 Stunden.
Den Verbrauchswert Ihrer Kühlbox finden Sie in der Gebrauchsanweisung oder auf dem Gerätelabel.

Eine passende 12V-Steckdose ist seit dem 11.11.2015 im Lieferumfang enthalten.
Die 12V-Steckdose ist auch einzeln bestellbar (Art-Nr. 136109).

 

 

 

 

 

 

 

Technische Daten

Watt-Stunden: 66,6 Wh (12V)
Batterie-Zellen: 18.000mAh (3 x 6.000mAh)
Batterie-Kapazität: 6,26Ah
Batterie-Typ: Nano Lithium Polymer
Starthilfestrom- 12V: 300A / 600A (in der Spitze)
Starthilfeversuche: 20
Geeignet für Motorengrößen:
12V-Diesel: Bis 7,5 Liter Hubraum
12V-Benziner: Bis 8,0 Liter Hubraum
Starthilfe-Boostfunktion:
Tiefentladene Fahrzeugbatterien können durch Betätigen der Boost-Funktion und abgesichert durch eine intelligente Schaltung problemlos fremd gestartet werden.
Vollautomatik:
Schaltet automatisch ein sobald Zangen mit der Fahrzeugbatterie und Starthilfegerät verbunden sind.
Starthilfekabel-Länge: ca. 39cm (29cm ohne Elektronik-Box)

 

 

 

 

 

 

 

Ausgänge: 5

Ausgangs-Typen:
- 5V / 1A (USB für Mobiltelefone)
- 5V / 2A (USB für Tablets, Smartphones und weitere digitale Geräte)
- 12V / 10A (für 12V-Autozubehör)
- 19V / 3.5 A (für Laptops und Notebooks)
- 12V-Starthilfekabelausgang

LED-Lampe: 1 W LED
Eingang: 14V / 1A
Ladezyklen: 1.000
Ladezeit: 5 Stunden

LED-Ladestands-Anzeige: 5 blaue LEDs
Arbeitstemperatur: -20° C bis +60° C
Lagertemperatur: +10° C bis +60° C

Betriebsspannung:
230V mit Netzteil und 12V mit Zigarettenanzünderkabel

Netzstecker-Typ: Stecker-Typ C (CEE 7/16) „Eurostecker“

Gewicht: 615 g
Maße: 23 x 8,7 x 2,8 cm

Artikelnummer: 136102

 

 

 

 

 

 

 

 

Lieferumfang

 

 

 

1 x Multifunktionsgerät (Starthilfe und Powerbank)
1 x Starthilfekabel
1 x 3-in-1-Ladekabel
1 x Netzteil
1 x Zigarettenanzünder-Ladekabel
1 x Hohlsteckeradapter-Set
1 x Adapterkabel
1 x 12-Volt-Steckdose
1 x verschließbare Tasche 

 

 

 

 


Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

 

3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist