Dino Kraftpaket HEAVY DUTY Rotationspoliermaschine 640255
Für härtere Anforderungen
Die Poliermaschinen der Heavy-Duty-Serie von Dino KRAFTPAKET erfüllen auch härtere Anforderungen.Optimierte technische Eigenschaften sorgen für eine längere Lebensdauer als bei herkömmlichen Poliermaschinen mit Standardmotoren:
Automatik-Kohlen
Diese schalten bei Verbrauch die Poliermaschine selbständig ab, ohne den Kollektor zu beschädigen (kein sogenanntes „Bürstenfeuer“). Es können also mehrmals neue Automatik-Kohlen montiert werden.Staubschutz
Der demontierbare Staubschutz für den eindringenden Kühlluftstrom, schützt den Motor und die Elektronik. Die abnehmbaren Staubschutzgitter sind leicht zu reinigen.Getriebe
Die präzisionsgefertigten Getriebezahnräder und –wellen werden aus hochfestem 20CrMnTi-Stahl gefertigt und zeichnen sich durch ein leiseres Laufgeräusch und eine längere Lebensdauer aus.Weiterentwickelter Kollektor
Der weiterentwickelte Kollektor besteht aus einer , auf Lebensdauer optimierten Kombination von Kupfer und temperaturbeständigem Kunststoff.Rotor
Der Rotor ist in Marken-Kugellagern von hoher Qualität gelagert und feingewuchtet.Gehäuse
Das Poliermaschinengehäuse besteht aus besonders schlagfestem Polyamid/Nylon, das Getriebegehäuse aus Präzisions-Aluminiumdruckguss.Für Polierpausen
sind auf der Oberseite des Gehäuses gummierte Ablageflächen. Die Rotationsmaschine kann nach Ausschalten einfach mit dem Teller nach oben abgelegt werden. Die gummierten Ablageflächen halten die Maschine und schützen die Ablagefläche vor Kratzern.Der Motor
1800, 2200, 2600, 3000).
Die Konstant-Drehzahl-Elektronik gewährleistet eine konstante Drehzahl. Bei unterschiedlicher Belastung am Polierteller wird die Drehzahl konstant gehalten.
Ein gummiertes Anschlußkabel mit 6-Metern Länge und ein Dauerbetriebsschalter ermöglichen angenehme Polierarbeiten mit maximaler Bewegungsfreiheit.
Für ein ergonomisches Arbeiten liegt ein Bügelhandgriff bei, der für Links- & Rechtshänder geeignet ist.
Eine gummierte Hitzeschutzkappe deckt das Getriebe ab und dient gleichzeitig als Schlagschutz
gegen Beschädigung am zu polierenden Objekt.
Für einen größeren Verwendungsbereich liegen drei wechselbare Stützteller mit Klettauflage in den Durchmessern 180mm, 150mm & 125mm mit M14 Gewindemaß der Poliermaschine bei.
Im Lieferumfang sind des Weiteren ein Innensechskantschlüssel sowie zwei Automatik-Ersatzkohlen-Sets enthalten.
Technische Details:
Poliergeschwindigkeit: 600–3.000 U/minDrehzahleinstellungen: 7 (600/100/1400/1800/2200/2600/3000)
Leistung: 1400W
Vibration: ah,P: 3,70 m/s2 , K:1,5m/s2
Geräuschpegel: LwA: 100 dB(A), KwA: 3 dB / LpA: 89 dB(A), KpA: 3 dB
Spannungsversorgung: 230V ~ 50Hz
Kabellänge: 6 Meter
Material: Gummiertes Kunststoffgehäuse
Hitzeschutzkappe/Schlagschutzkappe
Anschlussmaß Gewindespindel: M14
Stützteller: 125mm,150mm,180mm Durchmesser mit Klett
Gewicht: ca. 2,9 kg
Mit Hitzeschutzkappe/Schlagschutzkappe
Netzstecker-Typ: Stecker-Typ C (CEE 7/17) „Konturenstecker”
Art.Nr.: 640255
LIEFERUMFANG
• Dino KRAFTPAKET Rotationspoliermaschine• Bügelhandgriff + Stabhandgriff
• 3 Stützteller 125mm, 150mm, 180mm
• Innensechskantschlüssel
• 2 Automatik-Ersatzkohlen-Sets
• Bebilderte Gebrauchsanweisung
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben. 2. Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist
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