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Dino KRAFTPAKET 710W Rotations Poliermaschine stufenlos im Set mit 3 Tellern (30,50,74mm) 640244

Produktnummer: 11613
Stk
Produktinformationen "Dino KRAFTPAKET 710W Rotations Poliermaschine stufenlos im Set mit 3 Tellern (30,50,74mm) 640244"

Entwickelt für kleine & gewölbte Flächen

Kleine Flächen wie Stoßfänger, Spiegelkappen, Kotflügelverbreiterungen, Einstiegsleisten, A-Säulen, C-Säulen oder stark gewölbte/gebogene Formen benötigen besondere Aufmerksamkeit.

Für diesen Einsatz wurde diese Dino KRAFTPAKET Rotations-Poliermaschine entwickelt. Drei kleine Stützteller mit 30, 50 und 74mm Ø ermöglichen Polituren auf den kleinsten Flächen.

 

 

Für schwer zugängliche und tiefliegende Bereiche liegt ein Verlängerungsadapter der Antriebsspindel mit 80 mm Länge bei.

 

 

Mit dem Adapter sind auch komfortable Polituren im Inneren des Fahrzeugs möglich (Lackierte Mittelkonsolen & Zierleisten, Einstiegsbereiche etc.).


Damit auch stärkere Lackdefekte beseitigt werden können, ist diese kleine und kompakte Poliermaschine mit einem 710 Watt starkem Motor ausgestattet.
Die Konstant-Drehzahl-Elektronik gewährleistet eine konstante Drehzahl bei unterschiedlicher Belastung.
Der Gebläseluftstrom wird über eine Öffnung direkt neben den Polierteller auf die Oberfläche geleitet, um diese zu kühlen und auch den Polierstaub zu entfernen.

Das 5-Meter lange Kabel und ein Dauerbetriebsschalter ermöglichen angenehme Polierarbeiten mit maximaler Bewegungsfreiheit.

Ein passender Stabgriff kann links und rechts montiert werden, die Ergonomie ist geeignet für Links- und Rechtshänder.

Das Polierergebnis ist ein professioneller Glanz. Für die wechselbaren Polierteller in den Durchmessern 30, 50 und 74mm bieten wir ein optional erhältliches ,18-Teiliges, Polierschwamm-Set im Zubehörprogramm an.

Der breite Drehzahlbereich lässt Polierarbeiten schon ab niedrigen 800 U/min zu. Die Motor-Drehzahl ist mithilfe von 6 Stufen regulierbar zwischen 800–2.700 U/min. Eine Softstartkontrollfunktion vermeidet Verlust der Pflegemittel und sorgt für eine kontrollierte Beschleunigung.

Die Dino KRAFTPAKET Rotations-Poliermaschine wird mit drei Stütztellern (30/50/74mm), 80mm-Verlängerungsadapter und einer verschließbaren Canvas-Tragetasche ausgeliefert, mit Platz für das umfangreiche Zubehör und Ihrer favorisierten Politur oder Versiegelung.

 

 

 

 

Technische Details:


Poliergeschwindigkeit: 800–2.700 U/min
Drehzahleinstellungen: 6 (regulierbar: 800 – 2.700 U/min.)
Leistung: 710W
Vibration: ah,P: 0,76 m/s2, K:1,5m/s2
Geräuschpegel: LwA: 89 dB(A) KwA: 3 dB / LpA: 78 dB(A) KpA: 3 dB
Spannungsversorgung: 230V ~ 50Hz
Kabellänge: 5 Meter
Material: Schlagfestes Kunststoffgehäuse
Anschlußgewinde für Stützteller: M14
Polierteller: 30, 50, 74mm Ø mit Klett
Gewicht: ca. 1,93 kg
Netzstecker: Typ C (CEE 7/17) „Konturenstecker“
Hitzeschutzkappe/Schlagschutzkappe
Art.Nr.: 640244

 

 

 

 

 

 

 

 

Lieferumfang:


1 Rotations-Poliermaschine
1 Polierteller 30mm mit Klett
1 Polierteller 50mm mit Klett
1 Polierteller 74mm mit Klett
1 Verlängerungsadapter der Antriebsspindel 80mm (M14)
1 Stabhandgriff
1 Wechselschlüssel
1 Innensechskantschlüssel
1 Paar Ersatzkohlen
1 Canvas-Tasche
1 Bebilderte Gebrauchsanweisung

 

 

 


Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

 

3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist